Erhöhung des Sparerfreibetrages

Neu ab 01. Januar 2023

Nach dem Jahressteuergesetz 2022 wurden mit Wirkung zum 1. Januar 2023 die Höchstbeträge für den Sparerpauschbetrag angehoben.

  • Für Ledige erhöht sich der Sparerpauschbetrag von derzeit 801 Euro auf 1.000 Euro.
  • Für zusammenveranlagte Eheleute/Lebenspartner erhöht sich der Sparerpauschbetrag von derzeit 1.602 Euro auf 2.000 Euro

Der bei uns hinterlegte Freistellungsauftrag unserer Mitglieder, Kundinnen und Kunden wurde automatisch an die neuen Beträge angepasst. Auch für Mitglieder, Kundinnen und Kunden, die bisher nicht den Höchstbetrag bei uns freigestellt haben, haben wir die Anpassung ihrer Freistellungsaufträge entsprechend der prozentualen Erhöhung (24,844 %) vorgenommen.

Sie möchten Ihren Freistellungsauftrag erstmals einreichen oder einen vorhandenen ändern?

Freistellungsauftrag im Online-Banking

Bequem online einrichten und ändern: Verfügen Sie über einen Zugang zu unserem OnlineBanking? Dann können Sie Ihren Freistellungsauftrag bequem online einrichten und ändern.

Formular zum Freistellungsauftrag

Wenn Sie über keinen OnlineBanking Zugang verfügen, können Sie das Formular hier direkt herunterladen: Bitte schicken Sie es ausgefüllt und unterschrieben an uns zurück oder geben Sie das Formular in einer unserer Filialen ab.

Im PDF auf Seite 1-2 finden Sie den Freistellungsauftrag für das alte Jahr 2022.

Auf Seite 3-4 können Sie den Freistellungsauftrag mit dem erhöhten Sparerpauschbetrag für das Jahr 2023 ändern. Bitte wählen Sie das für Sie relevante Formular aus.


Weitere Informationen zum Freistellungsauftrag

Wofür ist der Sparerfreibetrag?

Mit einem Freistellungsauftrag bleiben Ihre Kapitalerträge maximal bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags steuerfrei. Dieser beträgt 1.000 Euro bei Ledigen und 2.000 Euro bei gemeinsam veranlagten Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern. Sparer mit geringeren Sparguthaben werden damit vor einer übermäßigen Besteuerung bewahrt.

Was wird benötigt?

Um die Steuerbefreiung zu erhalten, müssen Sie Ihrer Volksbank Mainspitze eG einen Freistellungsauftrag erteilen. Liegt der Bank kein Freistellungsauftrag vor, ist sie gesetzlich verpflichtet, auf alle Kapitalerträge 25 Prozent Abgeltungssteuer – zuzüglich Solidaritätszuschlag und gegebenenfalls Kirchensteuer – an das Finanzamt abzuführen.

Der Sparerpauschbetrag lässt sich auch auf mehrere Konten und Geldanlagen bei verschiedenen Kreditinstituten verteilen. Sie müssen jedem einzelnen Institut einen gesonderten Freistellungsauftrag erteilen. Die Summe aller erteilten Freistellungsaufträge ist auf den maximalen Sparerpauschbetrag begrenzt.

Welche Ausnahmen gibt es?

Wenn Ihr Einkommen unterhalb der Einkommenssteuergrenze liegt, müssen Sie keine Kapitalerträge versteuern. Dies ist zum Beispiel bei Minderjährigen der Fall, die noch nicht über ein eigenes Einkommen verfügen. Damit die Bank, bei der die Geldanlage besteht, die Steuer nicht automatisch abführt, müssen Sie ihr eine sogenannte Nichtveranlagungsbescheinigung – auch NV-Bescheinigung genannt – vorlegen. Diese Bescheinigung erhalten Sie auf Antrag bei Ihrem Finanzamt. Die Steuerbefreiung ist bei einer NV-Bescheinigung nicht auf den obengenannten Sparerpauschbetrag begrenzt.