Herkunftsnachweis bei Einzahlungen

Seit 08.08.2021

Herkunftsnachweis bei Einzahlungen über 10.000 Euro gesetzlich erforderlich.

Wir bitten um Ihre Unterstützung!

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

seit 08. August 2021 verlangt die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bei Bareinzahlungen von mehr als 10.000 Euro die Vorlage eines aussagekräftigen Belegs als Herkunftsnachweis über den Einzahlungsbetrag. Bei Einzahlungen, die diesen Betrag übersteigen, müssen wir Sie daher bitten einen geeigneten Beleg über die Herkunft des Geldes vorzulegen.

Geeignete Belege können nach Auskunft der BaFin insbesondere sein:

  • ein aktueller Kontoauszug bzgl. Ihres Kontos bei einer anderen Bank, aus dem die Barauszahlung hervorgeht,
  • Barauszahlungsquittungen einer anderen Bank,
  • Ihr Sparbuch, aus dem die Barauszahlung hervorgeht,
  • Verkaufs- und Rechnungsbelege (z. B. Belege zum Autoverkauf, Goldverkauf),
  • Quittungen bzgl. getätigter Sortengeschäfte,
  • letztwillige vom Nachlassgericht eröffnete Verfügungen,
  • Schenkungsverträge oder Schenkungsanzeigen.

 

Wir bitten um Ihr Verständnis, dass wir Bareinzahlungen von mehr als 10.000 Euro ohne Vorlage eines geeigneten Beleges, künftig ablehnen können.

Bei Einzahlungen an Einzahlungsautomaten über 10.000 Euro bitten wir Sie, uns einen aussagekräftigen Herkunftsnachweis innerhalb von 14 Tagen unter Angabe Ihres Namens, dem Datum der Einzahlung und der Nummer des Einzahlungskontos zukommen zu lassen.

Vorsorglich weisen wir Sie daraufhin, dass wir für den Fall, dass uns kein Herkunftsnachweis eingereicht wird, gezwungen sind, unserer gesetzlichen Meldepflicht im Rahmen des Geldwäschegesetzes nachzukommen.

Ähnliche Regelungen gelten beim Ankauf von Sorten durch unseren Verbundpartner der Reisebank. Dort ist ein entsprechender Nachweis ab einen Gegenwert von 2.500 € zu erbringen.

Freundliche Grüße

Ihre