Die Grundvoraussetzung für die Beantragung von Fördermitteln ist die Förderfähigkeit des Antragstellers gem. § 10 b des Einkommensteuergesetzes und § 5 Abs. 1 Nr. 9 des Körperschaftssteuergesetzes. Die Zuwendung ist ausschließlich an eingetragene Vereine, Körperschaften, Personenvereinigungen oder Vermögensmassen möglich, die als gemeinnützig anerkannt sind und einen entsprechenden Nachweis führen können.