Bei jeder Art von Reklamation wird unterschieden, ob
- Sie die Transaktion selbst getätigt bzw. genehmigt haben (eigene Verantwortung) oder
- die Transaktion ohne Ihre Zustimmung / Kenntnisnahme getätigt wurde (Missbrauch / Betrug).
Hiervon hängt oftmals die weitere Vorgehensweise oder auch grundsätzlich die Möglichkeit einer Zahlungsreklamation ab.
Unser Tipp: Wenn Sie auf einen Betrüger hereingefallen sind, lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Verweisen Sie bei Bedarf auf einen Anwalt oder die Verbraucherzentrale. So können Sie ggf. einem Mahnverfahren vorbeugen. Sollte der Händler auf die Begleichung der Kosten bestehen, nehmen Sie rechtliche Hilfe in Anspruch.
Prüfen Sie, ob Ihre Rechtschutzversicherung bei Ihrem Rechtsstreit leisten würde. Häufig sind Themen ausgeschlossen, bei denen die Kaufpreise besonders hoch sind (z.B. Immobilien). Leistet Ihre Rechtschutzversicherung nicht oder haben Sie keine, wenden Sie sich an die Verbraucherzentrale mit ihren Fachanwälten. Hier erhalten Sie Rechtsberatungen häufiger günstiger, als bei einer Anwaltskanzlei.